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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hundepension
1. Betreuung von Hunden in der Pension des Hundehauses Buhrtz
1.1. Zwischen dem Hundehalter, der sein Tier in Betreuung gibt, und dem Hundehaus Buhrtz wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist das Hundehaus Buhrtz jeden Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Tierhalter, der mit dem Hundehaus Buhrtz einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2. Das Hundehaus Buhrtz verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes art- und fachgerecht zu halten, für reichlich Auslauf zu sorgen, den Hund seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen. Das Hundehaus Buhrtz sichert eine Unterbringung in artgerechten, gemütlich eingerichteten Unterkünften. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Unterbringung im eigenen Haus mit rund um die Uhr Familienanschluss möglich (Wohnzimmerbetreuung).
1.3. Der Hundehalter verpflichtet sich, dem Hundehaus Buhrtz seinen Aufenthaltsort &/ oder eine Telefonnummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension den Hundehalter (ggf. auch eine vom Hundehalter gewählte Vertretungsperson) kurzfristig erreichen kann. Das Hundehaus Buhrtz benachrichtigt den Hundehalter (oder den gewählten Vertreter) unverzüglich, wenn beim zu betreuenden Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund bei der Eingewöhnung Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
1.4. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten ist seitens des Hundehauses Buhrtz ausdrücklich erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Tieres anzugeben und werden an gesonderter Stelle schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
1.5. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Hundehaus Buhrtz von Eigenschaften des Hundes wie Bissigkeit ohne Einschränkung im Vorfeld der Betreuung in Kenntnis zu setzen. Das betrifft selbstverständlich auch Auflagen des Hundes wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Anderenfalls ist das Hundehaus Buhrtz berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen hat. Ebenfalls möglich ist eine fristlose Kündigung bei starkem aggressiven Verhalten des Hundes.
1.6. Die Aufnahme von läufigen Hündinnen oder Hündinnen, die während der Betreuungszeit voraussichtlich läufig werden, ist nur nach besonderer Absprache möglich. Für den Zeitraum der Läufigkeit wird eine Zusatzpauschale gemäß der aktuellen Preisliste fällig. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Fehlbelegung/Trächtigkeit, keine Haftung übernommen.
1.7. Der Hundehalter verpflichtet sich, für durch seinen Hund entstandene Sachschäden in der Hundepension auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.
2. Tierarztkosten
2.1. Der Hundehalter weist durch Vorlage des gültigen Impfausweises nach, dass der zu betreuende Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft ist. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Das Hundehaus Buhrtz übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen. Behandlungskosten des zu betreuenden Hundes und aller durch diesen Hund angesteckten Pensionsgäste und Privathunde des Hundehauses Buhrtz sind durch den Hundehalter des „Verursacher-Hundes“ (bzw. dessen Haftpflichtversicherers) zu erstatten. Dies bezieht sich auch auf Behandlungskosten für Verletzungen anderer Pensions- oderPrivathunde die trotz Einhaltung der Aufsichtspflicht bei Raufereien unter den Hunden entstehen.
2.2. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund bei Erkrankungen oder Verletzungen durch einen Tierarzt nach Wahl des Hundehauses Buhrtz behandelt wird. Die hierbei entstehenden Kosten zuzüglich Nebenkosten und einer Kostenpauschale von 20€/Tierarztbesuch werden in voller Höhe vom Hundehalter (bzw. ggf. der Krankenversicherung des Hundes) übernommen.
2.3. Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch per Mail erfolgen kann – entstehen dem Hundehalter Kosten in Höhe von 100€ pro jedem neuen Tag, an dem der Hund nicht abgeholt wird.
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3. Betreuungspreise und Bezahlung
3.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den vollständigen Betreuungspreis im Voraus, spätestens am ersten Tag der vereinbarten Betreuungszeit, zu bezahlen.
3.2. Futterkosten sind im Preis nicht enthalten – Futter wird durch den Hundehalter gestellt oder ist gesondert zu bezahlen.
3.3. Eventuell vereinbarte Sonderleistungen sowie der dazu vereinbarte Preis werden in der Buchungsbestätigung gesondert aufgeführt.
3.4. Bei Aufenthaltsverlängerung sind die entstehenden Kosten der weiteren Unterbringung bis spätestens zum Tag der Abholung zu begleichen.
3.5. Stornokosten werden bei kurzfristigen Absagen wie folgt berechnet:
bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 25% der Gesamtsumme,
13-7 Tage vor Betreuungsbeginn 50% der Gesamtsumme,
6-0 Tage vor Betreuungsbeginn 100% der Gesamtsumme.
Bei vorzeitiger Abholung des Hundes - egal aus welchem Grund - besteht kein Anspruch auf Erstattung der verbliebenen Betreuungstage.
3.6. Übernachtungsgäste sind am letzten Betreuungstag bis 11:00 Uhr abzuholen. Bei einer Abholung nach 11:00 Uhr berechnen wir zusätzlich für den Abholtag den Tagespreis der Unterbringung im Hundehaus. Jeder weitere Tag, an dem der Hund nicht abgeholt wird, wird mit 100 € pro Tag berechnet.
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4. Veröffentlichung von Fotos/Daten
4.1. Fotos des zu betreuenden Hundes, die während des Pensionsaufenthaltes entstehen, können auf den Social Media Kanälen des Hundehauses Buhrtz (instagram, facebook, o.ä.) veröffentlicht werden.
4.2. Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen die Hundepension zur Auskunft verpflichtet ist.
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5. Haftung
Das Hundehaus Buhrtz schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Hundehalters.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Boitzenburg, 2025
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